Rechnungen in Marokko: die Pflichtangaben
Aktualisiert am 2. Oktober 2026
In Marokko ist eine unvollständige Rechnung nicht nur ein Zahlungsproblem: Ihr Kunde kann das Recht auf Vorsteuer- oder Betriebsausgabenabzug verlieren, und bei einer Prüfung drohen Strafen. Die Regeln stammen vor allem aus dem allgemeinen Steuergesetzbuch (CGI). Das gehört auf jede Rechnung – auch wenn Sie als ausländisches Unternehmen in Marokko arbeiten.
Die Kennungen Ihres Unternehmens
Im Kopf der Rechnung, neben Name bzw. Firma und Anschrift:
- ICE (Identifiant Commun de l’Entreprise), 15 Ziffern: auf jeder Rechnung Pflicht.
- IF (Identifiant Fiscal) der Steuerverwaltung DGI.
- Nummer der Taxe professionnelle (frühere „patente“).
- RC-Nummer (Handelsregister) mit dem Gerichtsort, für Gesellschaften und eingetragene Kaufleute.
- CNSS-Nummer (Sozialversicherung), üblicherweise angegeben.
Kunde und Leistung
Name und Anschrift des Kunden und bei Geschäftskunden dessen ICE: zwischen Unternehmen ist die ICE des Käufers vorgeschrieben.
Dazu die Rechnungsnummer (fortlaufend, z. B. FA26-0001), das Ausstellungsdatum und je Position Bezeichnung, Menge, Einheit und Nettoeinzelpreis.
MwSt., Summen und Zahlung
Steuersatz und Steuerbetrag je Satz sowie Netto-, Steuer- und Bruttosumme. Der Regelsatz beträgt 20 %; ermäßigte Sätze für bestimmte Waren und Leistungen werden seit der Reform von 2024 vereinfacht – prüfen Sie den Satz Ihrer Tätigkeit.
Üblich ist der Gesamtbetrag in Worten („Arrêtée la présente facture à la somme de…“) und die Angabe der Zahlungsart (Überweisung, Scheck, bar) mit Referenzen.
Gute Praxis
Rechnungen 10 Jahre aufbewahren und Fehler per Gutschrift (avoir) korrigieren, nie die ausgestellte Rechnung ändern. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information – lassen Sie Ihren Fall von einem Berater prüfen.
Allgemeine Information, geprüft zum angegebenen Datum. Sie ersetzt nicht die Beratung durch eine Fachperson für Ihren Fall.